Landschaftsökologie, Naturschutz, Artenschutz
Der unteren Naturschutzbehörde obliegt der Vollzug des Natur- und Artenschutzrechts. Hierunter fallen die Zuständigkeiten für
- Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturparks und NATURA 2000)
- Naturdenkmale (Einzelgebilde und flächenhafte Naturdenkmale)
- Besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG
- Bauliche und sonstige Maßnahmen im Außenbereich B. (Auffüllungen und Abgrabungen)
- Streng geschützte Arten, sowohl für wild lebende als auch für die Haltung und den Handel mit geschützten Arten
- den Biotopverbund
- Zuschüsse und Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie
Das Aufgabengebiet der Umweltplanung - Landschaftsökologie befasst sich vorrangig mit nachstehenden Aufgaben
- Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Verbesserung der landschaftsökologischen Situation in Freiburg
- Sicherung der Lebensgrundlagen, insbesondere für geschützte Arten
- Betreuung und Begleitung von Bauleitplanung und Baumaßnahmen mit fachlicher Bearbeitung entstehender Eingriffe in Natur und Landschaft
- Ausbau und Pflege des Geo-Daten-basierten Auskunftssystems und Erteilung von Auskünften nach dem Umweltinformationsgesetz










