Kontakt

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich an:
Umweltschutzamt
Abt. III – Gewerbeaufsicht
Talstraße 4
79102 Freiburg

Tel. 0761/ 201-6171/72
Fax: 0761/ 201-61 99
umweltschutzamt@
stadt.freiburg.de

Stichworte zur Gewerbeaufsicht

Folgende Begriffe stehen im unmittelbaren Bezug zur Gewerbeaufsicht. Fragen hierzu können Sie direkt an uns richten.

Abfall/Sonderabfall
Arbeitsplatzgrenzwerte
Arbeitsschutz
Arbeitsschutzbehörde
Arbeitssicherheit
...

Arbeitsstätten
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitszeit
Arbeitszeitschutz
Asbest
Aufzüge
Bauarbeiterschutz
Baustellenverordnung
Betriebssicherheit
Benzinbleigesetz
Brennbare Flüssigkeiten
Chemikalienrecht
Dampfkessel
Druckbehälter
Elektrosmog
Explosionsschutz
Fahrpersonalrecht
Feiertagsarbeit
Gefahrgut
Gefahrgutrecht
Gefahrstoffe
Industrieabwasser
Jugendarbeitsschutz
Kinderarbeit
Nachtarbeit
Nichtraucherschutz
Pausen
Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Sonntagsarbeit
Sozialer Arbeitsschutz
Sprengstoffrecht
Tankanlagen
Umgang mit Gefahrstoffen
Unfälle mit Gefahrstoffen
Vorankündigung


Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht ist Ansprechpartnerin für Betriebe im Bereich Arbeitsschutz. Wir unterstützen und beraten in Fragen zum Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsplatzbedingten Gesundheitsgefahren. Dazu gehört etwa die Beschaffenheit der Arbeitsstätte und der Arbeitsmittel, der Schutz vor Chemikalien oder unzulässige Arbeitszeiten. Das kommt z. B. in Stellungnahmen zu Baugenehmigungen oder Anträgen zum Bundesimmissionsschutz-Gesetz zum Ausdruck. wir bearbeiten Beschwerden von Beschäftigten, in dem wir Arbeitsplätze und Arbeitsstätten überprüfen. Hierdurch und durch die Beratung von Antragsstellern erreichen wir, dass die Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen sind wir befugt, Anordnungen zu erlassen oder Bußgeldverfahren einzuleiten. Hierzu sind wir durch den Gesetzgeber ermächtigt. Ebenfalls dürfen wir Betriebe und Baustellen zum Zwecke einer Kontrolle jederzeit betreten und überprüfen.

Im Umweltschutz sind wir technische Fachbehörde für die Rechtsbehörde in unserem Haus bei Genehmigungsverfahren, bei Nachbarschaftsbeschwerden oder bei der Beurteilung von Messergebnissen. D. h. wir beurteilen die technischen Umsetzungen in den Bereichen der gesetzlichen Anforderungen im Wasserrecht, Immissionsschutz und Abfallrecht. Im Bereich Lärmschutz führen wir selbst Messungen durch.

Bei allen Fragen des Mutterschutzes, der Medizingeräte- Geräte- und Produktionssicherheit dem Strahlenschutz sowie dem Heimarbeiterschutz liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5 – Umwelt. Diese Stelle ist gleichzeitig die Fachaufsichtbehörde der Gewerbeaufsicht. Außerdem liegen die Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz bei bestimmten umweltrelevanten Betrieben beim Regierungspräsidium.

Weitere Informationen

  • Aktuelle Informationen über die Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg, deren Organisationsstruktur sowie einer Vielzahl Gesetze, Verordnungen und Vorschriften finden Sie unter dem Internet-Auftritt der Gewerbeaufsicht: www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de
  • Zahlreiche Antworten zu allerlei Fragen zum Arbeitsschutz, Arbeits- und zu Branchenschwerpunkte, Neues aus Forschung und Lehre, Arbeitshilfen und vieles Mehr finden Sie unter dem Internet-Auftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: www.baua.de
  • Eine interessante Informationsquelle ist die Internetseite der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung  (DGUV): www.dguv.de