Was tun, wenn am Ende vom Geld

noch so viel Monat übrig ist ...

Schulden bedrohen Ihre Existenz, machen krank und einsam. Hinter dem Schuldenberg steht häufig der  Verlust der Wohnung, oder eine Sperrung der Energiezufuhr. Schulden sind zudem ein Vermittlungshemmnis auf dem Arbeitsmarkt.

Wenn Sie mit Ihren Schulden allein nicht mehr klar kommen, dann können Sie Rat und Unterstützung bei der Schuldnerberatung der Stadt Freiburg bekommen.

Wir bieten Ihnen auch Hilfe, wenn Sie zukünftigen Schulden vorbeugen möchten.

Wem helfen wir?

Sie dürfen zu uns kommen, wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Stadt Freiburg sind und ...

  • Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch - SGB II (Hartz IV)
  • oder nach dem 12. Sozialgesetzbuch - SGB XII (Grundsicherung) beziehen.
  • einkommensschwach, oder selbständig sind und zusätzliche Sozialleistungen (Arbeitslosengeld 2) erhalten.

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Beratungsfachkraft im Jubag25.

Nicht beraten können wir Sie

  • wenn Sie Arbeitnehmer/in, oder Rentner/in sind, ohne zusätzliche Sozialleistungen zu erhalten.
  • wenn Sie selbständig tätig sind und keine zusätzlichen Leistungen erhalten
  • wenn Sie Immobilieneigentümer/in sind.

Wann helfen wir?

Wenn Sie ...

  • nach Abzug der festen Kosten nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt haben
  • nicht mehr wissen, wie Sie die nächste Miete, oder Stromrechnung bezahlen sollen
  • von den Gläubigern gemahnt werden, aber nicht bezahlen können
  • Angst vor Gerichtsvollziehern haben
  • einen Gesprächspartner und Unterstützung in Ihrer Situation suchen.

Was müssen Sie tun?

  • Wenn Sie SGB II Leistungen beziehen, holen Sie sich eine Zuweisung des Jobcenters bei Ihrem Arbeitsvermittler/ Ihrer Arbeitsvermittlerin.
  • Danach setzten Sie sich mit der städtischen Schuldnerberatung in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Erhalten Sie Grundsicherung (SGB XII), können Sie sich direkt an uns wenden.

Wie helfen wir?

Wir helfen Ihnen ...

  • wieder einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu erhalten (z.B. durch Erstellung eines Haushaltsplanes).
  • einen Ihren finanziellen Möglichkeiten angemessenen Tilgungsplan zu erarbeiten.
  • Kontakt zu Ihren Gläubigern aufzunehmen und Vereinbarungen zu treffen.
  • Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
  • bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto)
  • Ggf. einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Kontakt

Amt für Soziales

Schuldnerberatung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-3871
Fax 0761 201-3114