Finanzielle Leistungen

Pflegeversicherung

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Menschen, die gesundheitlich in ihrer Selbständigkeit und ihren Fähigkeiten beeinträchtigt sind und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, der Hilfe durch andere Personen bedürfen.

Es gibt fünf Pflegegrade, entscheidend für die Zuordnung ist der Grad der Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen. Der Antrag ist bei der Pflegekasse zu stellen und wird von dort an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) weitergeleitet. In der Regel wird bei einem angekündigten Hausbesuch die Begutachtung durchgeführt und der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Die Leistungen richten sich nach der Einstufung und danach, ob die/der Pflegebedürftige zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt.

Unter Bundesministerium für Gesundheit: www.bmg.bund.de →Themen→Pflege erhalten Sie detaillierte Informationen.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte finden Sie unter folgenden Listen:

Pflegeversicherungen Voraussetzungen (317,9 KB)
Pflegeversicherung Begutachtung (380 KB)
Pflegeversicherungsleistungen (215,2 KB)

Finanzielle Leistungen und Vergünstigungen

Wichtig: alle genannten Leistungen setzen einen Antrag voraus. Die Leistungen werden in der Regel erst ab Antragstellung gewährt!

Neben den Leistungen der Pflegekasse gibt es noch weitere Leistungen. Die wichtigste hierbei ist die Rente – die für viele Menschen oft das einzige Einkommen im Alter darstellt. Des Weiteren sind Wohngeld/Wohnberechtigungsschein, Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse und Hilfsmittel über diese zu benennen. Zudem ermöglicht ein Schwerbehindertenausweis den Zugang zu Vergünstigungen. Weitere Vergünstigungen sind die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, der Sozialtarif beim Telefonieren, kostenlose Kulturveranstaltungen, der FreiburgPass (Ermäßigungen bei Bildungs-und Kulturangeboten), das Sozialticket (Ermäßigung für den Freiburger Nahverkehr) und die ermäßigte Bahncard für Senioren und Menschen mit Behinderung zu benennen.

Detaillierte Informationen finden Sie im „Wegweiser – Älter werden in Freiburg“ in Kapitel 16.

Jeder Mensch kann durch Krankheit, Behinderung oder finanzielle Engpässe in eine Notlage geraten, in der sie/er sich selbst nicht mehr helfen kann. Anspruch auf Sozialhilfe besteht in der Regel dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das sind im Wesentlichen vorrangige Versicherungs- und Versorgungsleistungen, der Einsatz des eigenen Vermögens, sowie die Hilfe und Unterstützung durch Ehepartner_in und Kinder.

Es gibt unterschiedliche Hilfearten wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und die Hilfe in anderen Lebenslagen wie Blindenhilfe und Hilfen für die Kosten einer Bestattung.

Das Amt für Soziales (AfS) ist Anlaufstelle für die Sozialhilfe.

AfS – Allgemeine Auskunft / Empfang
Fehrenbachallee12, 79106 Freiburg
Tel. 0761 201-3507
Fax 0761 201-3113
www.freiburg.de/ass

Versorgungsamt (Schwerbehindertenausweis)

Eine Aufgabe des Versorgungsamts ist die Durchführung des Schwerbehindertenrechts. Hierzu gehören die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung, dessen Grad und weiterer gesundheitlicher Einschränkungen sowie die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Existenzsichernde Leistungen (Sozialhilfe)

Falls Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können existenzsichernde Leistungen beantragt werden. Hierzu gehören Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bestattungskosten und Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Soziales der Stadt Freiburg

Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)

Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Es gibt die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege, die ambulante Krankenhilfe, die Krankenhaushilfe, die Kriegsopferfürsorge, die Blindenhilfe und den Sozialdienst Pflege.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Soziales der Stadt Freiburg