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Kontakt

Beratungszentrum Bauen
Beratungszentrum Bauen
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon (07 61) 2 01-43 90
Fax (07 61) 2 01-43 97
Telefon: 0761 / 201-4390
Fax: 0761 / 201-4397

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr

Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle "Technisches Rathaus", Linie 1, 3 und 5

Zufahrt zum Parkplatz Technisches Rathaus nur über die Sundgauallee


Beratungszentrum Bauen

Mit unserem Beratungszentrum Bauen bieten wir Ihnen im technischen Rathaus einen Auskunfts- und Beratungsdienst rund um das Thema Bauen. Sie erhalten Auskünfte und Unterlagen zu Ihrem Grundstück, Sie können Anträge abgeben oder den Stand Ihres Genehmigungsverfahrens abfragen.

Im Beratungszentrum Bauen bekommen Sie auch Erstinformationen zu Fachthemen wie Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen, Baulasten, Denkmalschutz und Altlasten. Bei weitergehenden Fragen nennen wir Ihnen unsere Ansprechpersonen.

Um Ihnen künftig einen besseren Service bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens bieten zu können, werden wir Sie schon vor der Antragstellung begleiten und den Kontakt zu den Fachbehörden herstellen.

Wir nehmen Ihr Anliegen im Beratungszentrum auf und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein Beratungsgespräch im Baurechtsamt. Soweit erforderlich, werden wir andere Fachämter hinzuziehen. Dadurch ersparen wir Ihnen den Gang zu verschiedenen Anlaufstellen.

Wenn Sie zu Ihrem Bauvorhaben bereits konkrete Vorstellungen haben, bieten wir Ihnen eine vertiefte Beratung vor der Antragsstellung an.

Bitte bringen Sie dazu Ihre Unterlagen mit. Zunächst wird das Beratungszentrum Bauen Ihren speziellen Beratungsbedarf abklären. Danach erhalten Sie die verbindliche Zusage für eine vertiefte Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baurechtsamtes.

Hier wird das Vorhaben daraufhin geprüft, welche Fragen zu klären sind. Außerdem wird entschieden, ob andere Behörden zu beteiligen sind. Das Gespräch wird schriftlich festgehalten und dient als Grundlage für Ihr späteres Antragsverfahren. Das Beratungsgespräch ersetzt keine qualifizierte Bauvoranfrage. Diese ist für eine rechtsverbindliche Klärung von Einzelfragen weiterhin erforderlich.