Wie schon bereits 2008 wurden auch in diesem Jahr Lärmkarten erstellt. Diese umfassen die Umgebung aller Verkehrsstraßen, Stadtbahnlinien, die Breisacher und die
Höllentalbahnlinie sowie alle gewerblichen Anlagen. Diese Lärmkarten sind Grundlage für den Lärmaktionsplan, den die Stadt im nächsten Jahr aufstellen muss mehr...
Das Ziel: Freiburg als Wohnort attraktiv und bezahlbar erhalten. Der Weg: ein "Handlungsprogramm". Die Instrumente kommunaler Wohnungspolitik, Analysen, Daten und erste Handlungsvorschläge liegen jetzt als Grundlage für die weitere politische Diskussion vor mehr...
Der Umbau von Werthmannstraße, Rotteck- und Friedrichring zum Stadtboulevard in Verbindung mit einer neuen Stadtbahnstrecke von der Kronenstraße über den Rotteckring zum Siegesdenkmal ist gleichermaßen ein verkehrliches wie auch ein städtebauliches und stadtentwicklungspolitisches Projekt. mehr...
Wie bleibt der Stadtteil als Wohngebiet attraktiv? Wie kann die Nahversorgung in der Gegend erhalten und gestärkt werden? Wie können wir den öffentlichen Raum schöner und funktionaler machen? Antworten auf diese Fragen versucht das Zentren-Aktivierungs-Konzept (ZAK) Betzenhausen zu finden mehr...
Das Gebiet Gutleutmatten am Eingang Haslachs ist eines der wichtigsten städtebaulichen Entwicklungsgebiete in der Stadt Freiburg in diesem Jahrzehnt. mehr...
Das Gewerbegebiet Haid wird erweitert: Das neu erschlossene Gebiet erstreckt sich über rund 16 Hektar, davon sind etwa 10 Hektar bebaubare Fläche. mehr...
Bebauungspläne
Aktuell laufende Bebauungsplanverfahren
Onlinedienst Bebauungspläne
(in Kraft getreten)
Serviceleistungen zum Baurecht
Baugenehmigungen, Bauanträge, Bauvorbescheide usw.
Baustellen
Kommentierte Liste der Baustellen im Stadtgebiet
Baulückenbörse der Region Freiburg
Suche nach Bauplätzen im Siedlungsbestand
Das Baurechtsamt der Stadt Freiburg ist zuständig, wenn es um die Themen Neubau, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder den Abbruch baulicher Anlagen geht. Wir bieten Ihnen Informationen zu allen wichtigen Fragen des öffentlichen Baurechts und sind u.a. für die Erteilung von Baugenehmigungen sowie von Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren, die Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, die Durchführung von Kenntnisgabeverfahren sowie für die Entscheidung über Bauvoranfragen zuständig. Darüber hinaus ist das Baurechtsamt als untere Denkmalschutzbehörde für die denkmalschutzrechtlichen Verfahren im Gebiet der Stadt Freiburg verantwortlich. In Verbindung mit dem angegliederten Beratungszentrum Bauen bildet das Baurechtsamt damit eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragestellungen rund um das Thema Planen und Bauen.
Das Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung ist zuständig für die Steuerung von dezernatsübergreifenden wichtigen Planungsprojekten wie zum Beispiel die Entwicklung des Güterbahnhofgeländes sowie für die Durchführung von städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung.
Dem Amt zugeordnet ist auch die Stabstelle Geodatenmanagement.
Das Aufgabenspektrum des Garten- und Tiefbauamtes umfasst die Planung, den Bau, die Unterhaltung und die Verwaltung der öffentlichen Räume der Stadt Freiburg: Straßen, Gehwege, Radverkehrsanlagen, Plätze und Fußgängerzonen ebenso wie Parks und Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie Brücken, Stege und sonstige Ingenieurbauwerke.
Weitere Aufgaben sind die Unterhaltung von Gewässern, der Hochwasserschutz und die Stadtbeleuchtung. Darüber hinaus ist das Garten- und Tiefbauamt verantwortlich für konzeptionelle Aufgaben wie die Gesamtverkehrskonzeption und die Grünkonzeption der Stadt sowie die hoheitliche Planung der öffentlichen Nahverkehrsanlagen in Freiburg.
Das Stadtplanungsamt Freiburg ist zuständig für die Stadtentwicklung mit der vorbereitenden Bauleitplanung, für den Städtebau mit der verbindlichen Bauleitplanung und für die Stadtgestaltung mit der konzeptionellen Gestaltung des öffentlichen Raums. Durch die Erarbeitung von hoheitlichen Planungsgrundlagen, Konzept- und Rahmenplänen bereitet das Stadtplanungsamt die Entscheidungen des Gemeinderats zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung vor.
Das Gebäudemanagement Freiburg (GMF) betreut alle stadteigenen Gebäude hinsichtlich baulicher Maßnahmen, Energiemanagement, Reinigung, Betrieb und Vermietung. Ausgenommen hiervon sind Wohnungen und überwiegend gewerblich genutzte Gebäude, für die das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen zuständig ist.
Die Zuständigkeit umfasst damit alle städtischen Schulen, Schulsporthallen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Museen, Feuerwehrgebäude, Bürgerhäuser und öffentliche WC-Anlagen. Hierunter fällt auch die Zuständigkeit für die Vermietung von Sporthallen und Schulsportanlagen.




























