Erweiterung der Betrauung der VAG auf die

Schauinslandbahn

Der Gemeinderat hat am 13.06.2016 beschlossen, das Konzept zur Betrauung der VAG auf die Schauinslandbahn zu erweitern und betraut die Freiburger Verkehrs AG (VAG) zusätzlich zum Betrauungsbeschluss vom 31.03.2009 im ÖPNV mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zum Erhalt des kulturellen Erbes der Schauinslandbahn (Drucksache G-16/105 (21,5 KB)).

Hierzu wurde vom Gemeinderat eine Förderrichtlinie (33,2 KB) beschlossen, um auf dieser Grundlage die Schauinslandbahn als kulturelles Erbe gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung zu finanzieren. Die Allgemeinen Grundsätze zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖPNV (48,4 KB) (AGF) sowie die Verwaltungsrichtlinie (441,7 KB) zu den AGF wurden dementsprechend angepasst.