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Leistungen

Scheidung beantragen

Sie möchten sich scheiden lassen?

Das Verfahren für Ehescheidungen findet vor dem Familiengericht statt.

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn sie oder er

  • der Scheidung zustimmt und
  • selbst keine Anträge (zum Beispiel Anträge zum Unterhalt oder Zugewinnausgleich) stellen will.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: