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Leistungen

Ingenieurversorgung - Mitgliedschaft anmelden

Die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Ingenieure in Baden-Württemberg.

Das Versorgungswerk gewährt Ihnen als Mitglied sowie Ihren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersruhegeld
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs im Fall der Wiederverheiratung

Hinweis: Darüber hinaus kann Ihnen das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen gewähren, wenn die Kosten anders nicht gedeckt sind.

Sie müssen monatliche Regelpflichtbeiträge leisten, solange Sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Für Selbständige beträgt der Regelbeitrag 18 Prozent der in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze. In folgenden Fällen können Sie eine Beitragsermäßigung beantragen:

  • Ihr Einkommen erreicht die Beitragsbemessungsgrenze nicht: Der ermäßigte Beitrag beträgt 18 Prozent des Jahresberufseinkommens, mindestens aber ein Viertel des Regelbeitrags.
  • In den ersten fünf Jahren der Teilnahme können Sie den Beitrag bis zur Hälfte ermäßigen lassen - jedoch nur bis zur Höhe von einem Viertel des Regelbeitrags.

Wenn Sie von der Versicherungspflicht für Angestellte zugunsten der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreit sind, zahlen Sie mindestens den Betrag, den Sie an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten müssten.

Die meisten Arbeitgeber führen die Mitgliedsbeiträge direkt an das Versorgungswerk ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten.

Tipp: Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: