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Flüchtlingshilfe: Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema in Stichworten:

Flüchtling​

Als Flüchtling gilt, wer das Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, verlassen hat, weil er dort von Verfolgung bedroht ist und Schutz in einem anderen Land sucht. Gründe für die Verfolgung können beispielsweise politische Überzeugungen oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nation, Religion, ethnischen oder sozialen Gruppe sein.

Kontingentflüchtling

Kontingentflüchtlinge werden in festgelegten Zahlen (Kontingente) im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion oder einer Übernahmeerklärung des Bundesinnenministeriums aufgenommen. Sie durchlaufen kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Sobald es die Lage in ihrem Heimatland zulässt, ist die Rückkehr vorgesehen.

Status von Flüchtlingen

Der Status von Flüchtlingen richtet sich nach internationalen und nationalen Bestimmungen wie der Genfer Flüchtlingskonvention, der Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union und nationalen Rechtsvorschriften. Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen der Anerkennung der Asylberechtigung (Art. 16 a Grundgesetz), der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und der Gewährung subsidiären Schutzes.

Asylbewerber, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge

Asylbewerber sind Menschen, die einen Antrag auf Asyl stellen, also um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen. Als Asylbewerber bezeichnet man Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren; anerkannte Asylbewerber heißen Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge. Die Anerkennung ist kein dauerhafter Status. Sie ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Die Zuständigkeit hierfür liegt genau wie beim Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Deutsche Staatsbürgerschaft

Wie alle sonstigen Ausländer können auch anerkannte Flüchtlinge die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und erhalten. Die Voraussetzungen regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz.

Aufenthaltsgestattung, Duldung

Regel für die Dauer des Verfahrens ist keine Duldung, sondern eine Aufenthaltsgestattung, die jeweils um sechs Monate verlängert wird. Flüchtlinge, die keinen Asylantrag stellen oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, können eine Duldung erhalten, deren Gültigkeitsdauer das zuständige Regierungspräsidium in Karlsruhe festlegt. Die Duldung wird je nach Sachlage für einen Zeitraum zwischen einem und sechs Monaten ausgestellt.

Wohnsitz

Sowohl in der Aufenthaltsgestattung eines Asylbewerbers als auch bei einer Duldung ist grundsätzlich ein Wohnsitz in der zuständigen Kommune festgelegt. Ein vorübergehendes Verlassen dieses Aufenthaltsbereichs ist innerhalb von Baden-Württemberg ohne besondere Erlaubnis möglich; bei geduldeten Personen sind weitergehende räumliche Beschränkungen rechtlich möglich.

Arbeit​

Asylsuchende und Geduldete können frühestens nach drei Monaten ihres Aufenthaltes die Zustimmung zur Ausübung einer Arbeit erhalten. Sie brauchen dafür aber die Zustimmung der Ausländerbehörde.

Dauer eines Asylverfahrens

Die Dauer eines Asylverfahrens ist sehr unterschiedlich; über manche, sehr eindeutige Fälle entscheidet das Bundesamt für Migration schon nach 14 Tagen; andere Verfahren dauern zwei Jahre oder länger.

Unterbringung von Flüchtlingen

Im Königsteiner Staatsabkommen von 1949 ist festgelegt, wie die Bundesländer an gemeinsamen Aufgaben der Bundesrepublik – so auch an der Unterbringung von Flüchtlingen – finanziell beteiligt werden. Der jeweilige Landesanteil (Königsteiner Schlüssel) richtet sich nach seinem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl und wird jährlich neu berechnet. Aktuell liegt der Anteil von Baden-Württemberg bei 13 Prozent. Der baden-württembergische Verteilungsschlüssel weist Freiburg 2,33 Prozent der Personen zu.

Wie viele Flüchtlinge leben in Freiburg ?

Zum Stichtag 31. Mai 2017 leben in Freiburg 3236 Menschen in städtischen Unterkünften; davon sind ungefähr 44 Prozent unter 18 Jahre alt.

Geschlecht Gesamt
männlich 1767
weiblich 1469
Gesamt 3236
Belegung Gesamt
Wohnheime 2390
Wohnungen 846
Gesamt 3236

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Flüchtlinge und Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aktuell erhält ein Erwachsener insgesamt 359 Euro pro Monat, der Ehepartner 323 Euro, Kinder je nach Alter 217 bis 283 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern im Alter von 5 und 10 Jahren kommt so insgesamt auf 1112 Euro. Zusätzlich übernimmt die Stadt die Kosten für Unterkunft und Heizung.